Der Elektroauto Steuervorteil 2035 ist gesichert: Deutschland verlängert die KFZ-Steuerbefreiung für E-Autos – was das für Käufer, Unternehmen und Fuhrparks bedeutet
Während politisch noch über Technologieoffenheit und CO₂-Ziele gestritten wird, schafft die Bundesregierung in einem Punkt Klarheit: Elektrofahrzeuge werden in Deutschland weiterhin von der Kfz-Steuer befreit – und das bis mindestens 2035. Die bisherige Befreiung war nur bis 2030 geplant.
Der Elektroauto Steuervorteil 2035 im Detail: Was ist neu?
- Vollelektrische Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit
- Die Befreiung gilt maximal bis Ende 2035 – danach greift die reguläre Besteuerung
- Für bereits zugelassene Fahrzeuge bleibt die bestehende Befreiung unverändert bestehen
- Plug-in-Hybride sind nicht begünstigt
Was bedeutet das für Halter und Käufer?
Die Steuerersparnis ist nicht zu unterschätzen: Je nach Fahrzeugklasse und Motorleistung können hier schnell mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden. Für viele private Käufer und gerade für Unternehmen mit Flotten summiert sich das über die Jahre zu einem spürbaren finanziellen Vorteil.
Ein Beispiel:
Ein vergleichbarer Verbrenner verursacht über 10 Jahre ca. 2.000–3.000 Euro Kfz-Steuer – bei einem E-Auto entfällt dieser Betrag komplett.
Warum ist diese Entscheidung wichtig?
- Planungssicherheit: Käufer und Unternehmen können ihre Mobilitätsstrategie langfristig aufstellen
- Standortvorteil für deutsche Produktion: Hersteller und Händler bekommen Rückhalt durch eine verlässliche politische Linie
- Signalwirkung: Die Steuerfreiheit macht E-Autos attraktiver – auch ohne Umweltbonus
Und was kommt danach?
Ab 2036 ist derzeit keine weitere Steuerbefreiung geplant. Es wird erwartet, dass die Kfz-Steuer dann stärker CO₂-orientiert ausgestaltet wird. Wer sich also in den kommenden Jahren für ein E-Auto entscheidet, profitiert nicht nur von modernen Fahrzeugen, sondern auch steuerlich von einem echten Vorteil.
Der Elektroauto Steuervorteil 2035 ist Teil einer umfassenden Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität. Laut dem Bundesministerium der Finanzen soll die Steuerbefreiung Anreize für den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge schaffen. Diese Maßnahme ergänzt weitere Förderprogramme wie die E-Auto Kaufprämie, die private und gewerbliche Käufer unterstützt.
Für Unternehmen bedeutet der Elektroauto Steuervorteil 2035 eine deutliche Kostenersparnis bei der Flottenplanung. Besonders attraktiv: Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Fahrzeugklasse, solange es sich um rein batterieelektrische Fahrzeuge handelt. Plug-in-Hybride bleiben ausgeschlossen. Die Regelung schafft damit klare Verhältnisse und vermeidet die Komplexität früherer Förderprogramme.
Wer den Elektroauto Steuervorteil 2035 optimal nutzen möchte, sollte die Anschaffung eines E-Autos bis spätestens 31. Dezember 2030 planen. Damit sichert man sich die volle 10-jährige Befreiung bis maximal 2035. Für Fahrzeuge, die nach 2030 zugelassen werden, greift die reguläre Besteuerung direkt ab Zulassung. Die Entscheidung sollte daher zeitnah getroffen werden, um von der maximalen Steuerersparnis zu profitieren.